Zum Gesetzesinhalt

ERPSchG

Gesetz zur Mitübernahme der Schulden und Rechte des ERP-Sondervermögens in die Bundesschuld und in das Bundesvermögen, über die Zuführung von Mitteln aus dem ERP-Sondervermögen an den Bundeshaushalt sowie über die Einbringung von ERP-Vermögen in die Kreditanstalt für Wiederaufbau

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR116200007

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c8e463060fdc9bb5f1cbd635ad814e04453c9d843c98b3a5cf9ea63ad241e205

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis