Zum Gesetzesinhalt

2. ERP-BürgschG

§ 3

Gesetz zur Ergänzung des Dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR005170957

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a099519278b1ab81e06ccc982b844a186e5a9820abc4a7dd204b64d4ab67c0b8

XML-Quelle beim Herausgeber