ErholNutzG
Allgemeine Hinweise
Gesetz zur Bereinigung der im Beitrittsgebiet zu Erholungszwecken verliehenen Nutzungsrechte
Fußnoten und Hinweise der Quelle
(+++ Textnachweis ab: 1.1.1995 +++)Das G wurde als Artikel 2 G v. 21.9.1994 I 2538 (SchuldRÄndG) mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 6 diese G am 1.1.1995 in Kraft getreten.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR254800994
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c9ede9a5cbd5f2621e4e3c8492aee88681d6c1bfcd2ba44089809179a8012dd5