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ERFSV

Verordnung über Schnittstellen des E-Rezept-Fachdienstes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1B10A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6e45c48ccdeeb49af0ae991dec040619899e19142590aa667dc4e780883cb423

XML-Quelle beim Herausgeber

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