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ErbStG

§ 18Mitgliederbeiträge

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz

Beiträge an Personenvereinigungen und rechtsfähige Vereine, die nicht lediglich die Förderung ihrer Mitglieder zum Zweck haben, sind steuerfrei, soweit die von einem Mitglied im Kalenderjahr der Vereinigung geleisteten Beiträge 300 Euro nicht übersteigen. § 13 Abs. 1 Nr. 16 und 18 bleibt unberührt.
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 27.2.1997 I 378;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 22.6.2026 I Nr. 192

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR109330974

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c8b12e8edb5b8693d93a434fc52894e9bdd29491d06081c1113faa6a11176651

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