Zum Gesetzesinhalt

ErbStG

Inhaltsübersicht

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz

Abschnitt 1
Steuerpflicht
§  1Steuerpflichtige Vorgänge
§  2Persönliche Steuerpflicht
§  2aRechtsfähige Personengesellschaft
§  3Erwerb von Todes wegen
§  4Fortgesetzte Gütergemeinschaft
§  5Zugewinngemeinschaft
§  6Vor- und Nacherbschaft
§  7Schenkungen unter Lebenden
§  8Zweckzuwendungen
§  9Entstehung der Steuer
Abschnitt 2
Wertermittlung
§ 10Steuerpflichtiger Erwerb
§ 11Bewertungsstichtag
§ 12Bewertung
§ 13Steuerbefreiungen
§ 13aSteuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften
§ 13bBegünstigtes Vermögen
§ 13cVerschonungsabschlag bei Großerwerben von begünstigtem Vermögen
§ 13dSteuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke
Abschnitt 3
Berechnung der Steuer
§ 14Berücksichtigung früherer Erwerbe
§ 15Steuerklassen
§ 16Freibeträge
§ 17Besonderer Versorgungsfreibetrag
§ 18Mitgliederbeiträge
§ 19Steuersätze
§ 19aTarifbegrenzung beim Erwerb von Betriebsvermögen, von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und von Anteilen an Kapitalgesellschaften
Abschnitt 4
Steuerfestsetzung und Erhebung
§ 20Steuerschuldner
§ 21Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer
§ 22Kleinbetragsgrenze
§ 23Besteuerung von Renten, Nutzungen und Leistungen
§ 24Verrentung der Steuerschuld in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4
§ 25(weggefallen)
§ 26Ermäßigung der Steuer bei Aufhebung einer Familienstiftung oder Auflösung eines Vereins
§ 27Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens
§ 28Stundung
§ 28aVerschonungsbedarfsprüfung
§ 29Erlöschen der Steuer in besonderen Fällen
§ 30Anzeige des Erwerbs
§ 31Steuererklärung
§ 32Bekanntgabe des Steuerbescheides an Vertreter
§ 33Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen
§ 34Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden, Beamten und Notare
§ 35Örtliche Zuständigkeit
Abschnitt 5
Ermächtigungs- und Schlussvorschriften
§ 36Ermächtigungen
§ 37Anwendung des Gesetzes
§ 37aSondervorschriften aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
§ 38(weggefallen)
§ 39(weggefallen)
Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 27.2.1997 I 378;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 22.6.2026 I Nr. 192

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR109330974

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c8b12e8edb5b8693d93a434fc52894e9bdd29491d06081c1113faa6a11176651

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