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EPSPV

Allgemeine Hinweise

Verordnung über die Prüfung zum Prüfsachverständigen im Eisenbahnbereich

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 1.12.2020 +++)

Die V wurde als Artikel 2 der V v. 5.10.2020 I 2077 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Sie tritt gem. Art. 4 dieser V am 1.12.2020 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR208600020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c0edd503fab5e065466c86962da0fb3b6d93312f944391cdb2bff48c2d182144

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