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EndlSiAnfV

Allgemeine Hinweise

Verordnung über Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 15.10.2020 +++)
(+++ Zur Anwendung der V außer §§ 13 und 14 vgl. § 21 Abs. 3 Satz 2 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 15 Abs. 3, 16 Abs. 4, 19 Abs. 3 u.
21 Abs. 3 Satz 2 +++)

Die V wurde als Artikel 1 der V v. 6.10.2020 I 2094 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit unter Wahrung der Rechte des Bundestages erlassen. Sie ist gem. Art. 3 dieser V am 15.10.2020 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR209410020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e3195562a5692a7cccb543d72a9fec0bdf7851336c352b7f35ac5a00507406d5

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