EMFV
§ 12Besondere Festlegungen für die Überschreitung der unteren Auslöseschwellen für magnetische Felder im Frequenzbereich von 0 Hertz bis 10 Megahertz
Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder
- 1.
- die Expositionsgrenzwerte der internen elektrischen Feldstärke Ei für sensorische Wirkungen im Frequenzbereich bis 400 Hertz nach Anhang 2 Tabelle A2.4 nicht überschritten werden oder
- 2.
- nach Durchführung der festgelegten Maßnahmen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung
- a)
- die Überschreitung der Expositionsgrenzwerte der internen elektrischen Feldstärke Ei für sensorische Wirkungen im Frequenzbereich bis 400 Hertz nach Anhang 2 Tabelle A2.4 auf kurzzeitige Einzelereignisse unter definierten Betriebsbedingungen beschränkt ist,
- b)
- die Expositionsgrenzwerte der internen elektrischen Feldstärke Ei für gesundheitliche Wirkungen im Frequenzbereich bis 10 Megahertz nach Anhang 2 Tabelle A2.3 eingehalten werden und
- c)
- die Gefährdungen durch direkte und indirekte Wirkungen ausgeschlossen sind und damit ein sicheres Arbeiten gewährleistet ist.
Stand: Geändert durch Art. 2 V v. 30.4.2019 I 554
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR253110016
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9b6cc9e727ec71a34c03afbe0c5601724591ef23db48a6ab99b7824adf8d1d63