EMFV
Inhaltsübersicht
Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder
und Begriffsbestimmungen
| § 1 | Anwendungsbereich |
| § 2 | Begriffsbestimmungen |
Fachkundige Personen; Messungen,
Berechnungen und Bewertungen
| § 3 | Gefährdungsbeurteilung |
| § 4 | Fachkundige Personen; Messungen, Berechnungen und Bewertungen |
Auslöseschwellen; Festlegungen
zum Schutz vor Gefährdungen
durch elektromagnetische Felder
allgemeine Festlegungen zum Schutz vor
Gefährdungen durch elektromagnetische Felder
| § 5 | Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen für elektromagnetische Felder |
| § 6 | Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Gefährdungen von Beschäftigten durch elektromagnetische Felder |
Gefährdungen durch statische Magnetfelder
| § 7 | Besondere Festlegungen für die Überschreitung der Expositionsgrenzwerte für sensorische Wirkungen bei Tätigkeiten im statischen Magnetfeld über 2 Tesla |
| § 8 | Besondere Festlegungen für die Überschreitung der Auslöseschwellen für die Projektilwirkung von ferromagnetischen Gegenständen im Streufeld von Anlagen mit hohem statischen Magnetfeld (> 100 Millitesla) |
| § 9 | Besondere Festlegungen für die Überschreitung der oberen Auslöseschwelle für die Beeinflussung von implantierten aktiven oder am Körper getragenen medizinischen Geräten in statischen Magnetfeldern |
Gefährdungen durch elektromagnetische Felder
im Frequenzbereich von 0 Hertz bis 10 Megahertz
| § 10 | Besondere Festlegungen für die Überschreitung der unteren Auslöseschwellen für externe elektrische Felder im Frequenzbereich von 0 Hertz bis 10 Megahertz |
| § 11 | Besondere Festlegungen für die Überschreitung der oberen Auslöseschwellen für externe elektrische Felder im Frequenzbereich von 0 Hertz bis 10 Megahertz |
| § 12 | Besondere Festlegungen für die Überschreitung der unteren Auslöseschwellen für magnetische Felder im Frequenzbereich von 0 Hertz bis 10 Megahertz |
| § 13 | Besondere Festlegungen für die Überschreitung der Auslöseschwellen für Kontaktströme bei berührendem Kontakt |
| § 14 | Besondere Festlegungen für die Überschreitung der Expositionsgrenzwerte für sensorische Wirkungen im Frequenzbereich bis 400 Hertz |
Gefährdungen durch elektromagnetische Felder
im Frequenzbereich von 100 Kilohertz bis 300 Gigahertz
| § 15 | Besondere Festlegungen für die Überschreitung der Auslöseschwellen für elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 Kilohertz bis 300 Gigahertz |
| § 16 | Besondere Festlegungen für die Überschreitung der Auslöseschwellen für stationäre Kontaktströme oder induzierte Ströme durch die Gliedmaßen im Frequenzbereich von 100 Kilohertz bis 110 Megahertz |
| § 17 | Besondere Festlegungen für die Überschreitung des Expositionsgrenzwertes der lokalen spezifischen Energieabsorption für sensorische Wirkungen von gepulsten elektromagnetischen Feldern im Frequenzbereich von 0,3 Gigahertz bis 6 Gigahertz (Mikrowellenhören) |
Gefährdungen durch elektromagnetische Felder bei
medizinischen Anwendungen von Magnetresonanzverfahren
| § 18 | Besondere Festlegungen für die Überschreitung von Expositionsgrenzwerten bei medizinischen Anwendungen von Magnetresonanzverfahren |
Beschäftigten; Beratung durch
den Ausschuss für Betriebssicherheit
| § 19 | Unterweisung der Beschäftigten |
| § 20 | Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit |
und Ordnungswidrigkeiten
| § 21 | Ausnahmen |
| § 22 | Straftaten und Ordnungswidrigkeiten |
| Anhang 1 | Physikalische Größen im Zusammenhang mit der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern |
| Anhang 2 | Nichtthermische Wirkungen: Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen für statische und zeitveränderliche elektrische und magnetische Felder im Frequenzbereich bis 10 MHz |
| Anhang 3 | Thermische Wirkungen: Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen für zeitveränderliche elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz |
Stand: Geändert durch Art. 2 V v. 30.4.2019 I 554
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR253110016
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9b6cc9e727ec71a34c03afbe0c5601724591ef23db48a6ab99b7824adf8d1d63