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Allgemeine Hinweise

Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik nach der Handwerksordnung und zur Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik nach der Handwerksordnung

Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 25 der Handwerksordnung. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule werden demnächst im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht.

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 1.8.2021 +++)



Die V wurde als Artikel 1 der V v. 30.3.2021 I 662 vom Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung
und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für
Berufsbildung beschlossen. Sie ist gem. Art. 7 Satz 1 dieser V am 1.8.2021 in
Kraft getreten.

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR066210021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 64fb3802bf32cc1dfef41db647c0abdde2653a0941095e309312a57d75d9c993

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