Zum Gesetzesinhalt

ElekMaschBBBiGAusbV

Inhaltsübersicht

Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik nach dem Berufsbildungsgesetz und zur Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik nach dem Berufsbildungsgesetz

Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer
und Gliederung der Berufsausbildung
§  1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§  2Dauer der Berufsausbildung
§  3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§  4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§  5Ausbildungsplan
Abschnitt 2
Abschlussprüfung
§  6Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§  7Inhalt von Teil 1
§  8Prüfungsbereich von Teil 1
§  9Inhalt von Teil 2
§ 10Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 11Prüfungsbereich Kundenauftrag
§ 12Prüfungsbereich Systementwurf
§ 13Prüfungsbereich Funktions- und Systemanalyse
§ 14Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 15Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 16Mündliche Ergänzungsprüfung
Anlage
(zu § 3 Absatz 1
Satz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik nach dem Berufsbildungsgesetz und zur Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik nach dem Berufsbildungsgesetz
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR071400021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6ae936aeea62ac1b3c3fb4c91d11795ec6b39c11d2d2871cd2c23b73d0ec8b0b

XML-Quelle beim Herausgeber