Zum Gesetzesinhalt

eKFV

§ 8Personenbeförderung und Anhängerbetrieb

Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr

Die Personenbeförderung sowie der Anhängerbetrieb sind für Elektrokleinstfahrzeuge nicht gestattet.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 30.1.2026 I Nr. 32

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR075610019

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d966f587f0ce252c0464d4fab4a841f3ab0609d63c81d641f4b0c10db35f0608

XML-Quelle beim Herausgeber