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EinkFachwBAProPPrV

§ 10Ausbildereignung

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Einkauf und Geprüfte Fachwirtin für Einkauf-Bachelor Professional in Procurement

Wer die Prüfung nach dieser Verordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 806-22-6-52 v. 21.8.2014 I 1466 (EinkFachwPrV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR306200020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a2b399f691d213cb7fa75bb42a82087bb366f56fbb23d81349442c77e3193c06

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