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Bekanntmachung des Schreibens der Präsidentin der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik vom 25. August 1990 und des Beschlusses der Volkskammer vom 23. August 1990 über den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland

Die Präsidentin der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik hat dem Bundespräsidenten, der Präsidentin des Deutschen Bundestages und dem Bundeskanzler mit Schreiben vom 25. August 1990 den Beschluß der Volkskammer vom 23. August 1990 übermittelt, durch den diese den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 Satz 2 des Grundgesetzes mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 erklärt.
Das Schreiben der Präsidentin der Volkskammer an den Bundespräsidenten und der Beschluß der Volkskammer werden nachstehend veröffentlicht.

Der Bundesminister des Innern
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR020570990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c6db873bc91ab49f5754157601a36c6d71dc44c392e62eef66798c77ecf9023f

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Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Im Text genannte Vorschriften (1)
  • Art 23 GG

    „… okratischen Republik zum Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 Satz 2 des Grundgesetzes mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 erklärt. Das Schreiben der Präsidentin der Volkskammer an den Bundespräsidenten und der …“