EinglMindV
§ 2Mindestanforderungen
- 1.
- eine Beschreibung von Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen (Leistungsvereinbarung),
- 2.
- eine verbindliche Regelung über die Vergütung, die sich aus Pauschalen und Beträgen für einzelne Leistungsbereiche zusammensetzt (Vergütungsvereinbarung),
- 3.
- überprüfbare Anforderungen an die Überprüfung von Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen (Prüfungsvereinbarung)
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR276800004
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f8181c8e16beeb22547f6103153c0973edf0c28625f9f791a24afdc76ba6d714