EGInsO
Art 103kÜberleitungsvorschrift zu Artikel 2 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht
Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung
| Datum der Stellung des Insolvenzantrages: | Abtretungsfrist: |
| zwischen dem 17. Dezember 2019 und 16. Januar 2020 | fünf Jahre und sieben Monate |
| zwischen dem 17. Januar 2020 und 16. Februar 2020 | fünf Jahre und sechs Monate |
| zwischen dem 17. Februar 2020 und 16. März 2020 | fünf Jahre und fünf Monate |
| zwischen dem 17. März 2020 und 16. April 2020 | fünf Jahre und vier Monate |
| zwischen dem 17. April 2020 und 16. Mai 2020 | fünf Jahre und drei Monate |
| zwischen dem 17. Mai 2020 und 16. Juni 2020 | fünf Jahre und zwei Monate |
| zwischen dem 17. Juni 2020 und 16. Juli 2020 | fünf Jahre und ein Monat |
| zwischen dem 17. Juli 2020 und 16. August 2020 | fünf Jahre |
| zwischen dem 17. August 2020 und 16. September 2020 | vier Jahre und elf Monate |
| zwischen dem 17. September 2020 und 30. September 2020 | vier Jahre und zehn Monate |
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 37 G v. 12.7.2024 I Nr. 234
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR291109994
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 88035d084a2e897e322f6e52d22efbdd0739509f79c1ec70f95111c0887cc0a5
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (3)
- § 287 InsOAntrag des Schuldners
„… chließlich 30. September 2020 beantragt worden sind, verkürzt sich die Abtretungsfrist im Sinne des § 287 Absatz 2 der Insolvenzordnung für jeden vollen Monat, der seit dem 16. Juli 2019 bis zur Stellung des Insolvenzantrages vergangen ist, um denselben Z …“
- § 287a InsOEntscheidung des Insolvenzgerichts
„… s einschließlich 30. September 2020 geltenden Vorschriften eine Restschuldbefreiung erteilt, so ist § 287a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 der Insolvenzordnung in der bis einschließlich 30. September 2020 geltenden Fassung weiter anzuwenden. (4) Wird ein Antrag auf Eröffnung ein …“
- § 305 InsOEröffnungsantrag des Schuldners
„… nd dem 30. Juni 2021 gestellt, genügt die vom Schuldner vorzulegende Bescheinigung auch dann den in § 305 Absatz 1 Nummer 1 der Insolvenzordnung genannten Anforderungen, wenn sich aus ihr ergibt, dass eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern über die Sch …“