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EEMD-ZVAnl I

§ 10Entgeltpflicht

Vereinbarung über die Durchführung des Prüfverfahrens zur Erbringung mautdienstbezogener Leistungen

Der Anbieter trägt die Kosten für die Durchführung des Prüfverfahrens. Das Entgelt bestimmt sich nach der Entgeltordnung (Anlage 5).
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 1.8.2024 I Nr. 258

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR608620018

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9be352920d4d5eb8d56bfeb3f1a05a085d1b08aff91e6e1b6324f1efa9cb2aa2

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