EEG 2023
§ 24Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen
Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
- 1.
- sie sich auf demselben Grundstück, demselben Gebäude, demselben Betriebsgelände oder sonst in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden,
- 2.
- sie Strom aus gleichartigen erneuerbaren Energien erzeugen,
- 3.
- für den in ihnen erzeugten Strom der Anspruch nach § 19 Absatz 1 in Abhängigkeit von der Bemessungsleistung oder der installierten Leistung besteht und
- 4.
- sie innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden sind.
- 1.
- deren installierte Leistung insgesamt bis zu 2 Kilowatt beträgt,
- 2.
- deren Wechselrichterleistung insgesamt bis zu 800 Voltampere beträgt und
- 3.
- die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden.
- 1.
- innerhalb derselben Gemeinde, die für den Erlass eines Bebauungsplans zuständig ist oder gewesen wäre, errichtet worden sind und
- 2.
- innerhalb von 24 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in einem Abstand von bis zu 2 Kilometern Luftlinie, gemessen im Fall von Freiflächenanlagen vom äußeren Rand der jeweiligen Anlage und im Fall von Windenergieanlagen von der Turmmitte der jeweiligen Anlage, in Betrieb genommen worden sind.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
(+++ § 24 Abs. 1: Zur Anwendung vgl. § 39 Abs. 4 Satz 2 u. § 50 Abs. 2 +++)
(+++ § 24 Abs. 1 Satz 1: Zur Anwendung vgl. § 61a Nr. 4, § 61b Abs. 2 Satz 2, § 61j Abs. 3 Satz 3 u. § 74a Abs. 1 Satz 3 +++)
(+++ § 24 Abs. 1 Satz 4 u. 5: Zur Nichtanwendung vgl. § 100 Abs. 23 +++)
(+++ § 24 Abs. 3: Zur Anwendung vgl. § 19 Abs. 3 Satz 2 u. § 72 Abs. 1 Nr. 2 Halbsatz 2 +++)
(+++ § 24 Abs. 1 Satz 1: Zur Anwendung vgl. § 7 Abs. 3 Satz 3 AusglMechV 2015 +++)
(+++ § 24: Zur Anwendung vgl. § 2 Abs. 3 GEEV 2017 +++)
(+++ § 24 Abs. 2: Zur Anwendung vgl. § 24 Abs. 5 GEEV 2017 +++)
(+++ § 24: Zur Nichtanwendung vgl. § 38 Abs. 2 Satz 1 GEEV 2017 +++)
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 23 G v. 18.12.2025 I Nr. 347
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR106610014
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e26f04179fa8fef3b7e8a37963ee38ed853a5db4dd9b06047601662a1fad88c7