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EdlStFAusbV

Inhaltsübersicht

Verordnung über die Berufsausbildung zum Edelsteinfasser und zur Edelsteinfasserin

Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Begriffsbestimmungen
§ 4Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 5Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 6Ausbildungsplan
Abschnitt 2
Zwischenprüfung
§ 7Zeitpunkt
§ 8Inhalt
§ 9Prüfungsbereich
Abschnitt 3
Abschlussprüfung
§ 10Zeitpunkt
§ 11Inhalt
§ 12Prüfungsbereiche
§ 13Prüfungsbereich „Anfertigen einer Fasserarbeit“
§ 14Prüfungsbereich „Technologie“
§ 15Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 16Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 17Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 4
Weitere Berufsausbildungen
§ 18Befreiung von der Zwischenprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
AnlageAusbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Edelsteinfasser und zur Edelsteinfasserin
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR05D0C0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cfa92cfd3679ace2ccf1091026fea3406ab467d255667d7c26b941c5f8bb3fcc

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