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Inhaltsübersicht

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce

Abschnitt 1

Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung
§  1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§  2Dauer der Berufsausbildung
§  3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§  4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§  5Ausbildungsplan
Abschnitt 2

Abschlussprüfung
§  6Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§  7Inhalt von Teil 1
§  8Prüfungsbereich von Teil 1
§  9Inhalt von Teil 2
§ 10Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 11Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im E-Commerce
§ 12Prüfungsbereich Kundenkommunikation im E-Commerce
§ 13Prüfungsbereich Fachgespräch zu einem projektbezogenen Prozess im E-Commerce
§ 14Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 15Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

Abschnitt 3

Schlussvorschrift
§ 16Inkrafttreten
Anlage:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR392600017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f2d3ffdeb9f4d38aef89c150e4bfd7e5f3a4c1c53bdb00d0b7eed8ed96cbb9b9

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