EBPV
§ 9Entscheidung über die Zulassung
Verordnung über die Prüfung zum Betriebsleiter für Eisenbahnen
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 9.5.2011 I 810
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR102500000
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cae616808331393237e9862ba8d21030232e79b24f3fc686fcde15689acfe1d9
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (1)
- Anlage EBABGebV(zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis
„… sleiterverordnung (EBV) 350 Euro 3.2 Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung als Betriebsleiter § 9 EBPV 400 Euro 3.3 Durchführung einer Betriebsleiterprüfung §§ 13, 14, 20, 21, 22 EBPV 1 850 Euro 3.4 Durchführung der Wieder …“