EBO
§ 38Fahrordnung
Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
- 1.
- in Bahnhöfen und bei der Einführung von Streckengleisen in Bahnhöfe,
- 2.
- zwischen einem Bahnhof und einer Abzweigstelle oder Anschlußstelle oder einem benachbarten Bahnhof, der nur an eines der beiden Streckengleise angeschlossen ist,
- 3.
- bei Gleiswechselbetrieb,
- 4.
- bei Sperrung oder Belegung des rechten Gleises,
- 5.
- bei Arbeitszügen und Arbeitswagen,
- 6.
- bei Hilfszügen,
- 7.
- bei zurückkehrenden Schiebelokomotiven,
- 8.
- bei Nebenfahrzeugen.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 5.4.2019 I 479
Hinweis: Änderung durch Art. 22 G v. 22.7.2026 I Nr. 224 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR215630967
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 59328e81ea92670c915ddb521709c5c35295c004f9583539f02ff0f74140524e