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EBO

Inhaltsübersicht

Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung

Erster Abschnitt
Allgemeines
Geltungsbereich§ 1
Allgemeine Anforderungen§ 2
Ausnahmen, Genehmigungen§ 3
Grenzbetriebsstrecken und Durchgangsstrecken§ 3a
Zweiter Abschnitt
Bahnanlagen
Begriffserklärungen§ 4
Spurweite§ 5
Gleisbogen§ 6
Gleisneigung§ 7
Belastbarkeit des Oberbaus und der Bauwerke§ 8
Regellichtraum§ 9
Gleisabstand§ 10
Bahnübergänge§ 11
Höhengleiche Kreuzungen von Schienenbahnen§ 12
Bahnsteige, Rampen§ 13
Signale und Weichen§ 14
Streckenblock, Zugbeeinflussung§ 15
Fernmeldeanlagen§ 16
Untersuchen und Überwachen der Bahnanlagen§ 17
Dritter Abschnitt
Fahrzeuge
Einteilung, Begriffserklärungen§ 18
Radsatzlasten und Fahrzeuggewichte je Längeneinheit§ 19
Radsatzabstand und Bogenlauf§ 20
Räder und Radsätze§ 21
Begrenzung der Fahrzeuge§ 22
Bremsen§ 23
Zug- und Stoßeinrichtungen§ 24
Freie Räume und Bauteile an den Fahrzeugenden§ 25
(weggefallen)§ 26
(weggefallen)§ 27
Ausrüstung und Anschriften§ 28
(weggefallen)§§ 29 bis 31
Abnahme und Untersuchung der Fahrzeuge§ 32
Überwachungsbedürftige Anlagen der Fahrzeuge§ 33
Vierter Abschnitt
Bahnbetrieb
Begriff, Art und Länge der Züge§ 34
Bremsen der Züge§ 35
Zusammenstellen der Züge§ 36
Ausrüsten der Züge mit Mitteln zur ersten Hilfeleistung§ 37
Fahrordnung§ 38
Zugfolge§ 39
Fahrgeschwindigkeit§ 40
(weggefallen)§ 41
Rangieren, Hemmschuhe§ 42
Sichern stillstehender Fahrzeuge§ 43
(weggefallen)§ 44
Besetzen der Triebfahrzeuge und Züge§ 45
(weggefallen)§ 46
Fünfter Abschnitt
Personal
Betriebsbeamte§ 47
Anforderungen an Betriebsbeamte§ 48
(weggefallen)§§ 49 bis 53
Ausbildung, Prüfung§ 54
Sechster Abschnitt
Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Bahnanlagen
(weggefallen)§§ 55 bis 61
Betreten und Benutzen der Bahnanlagen und Fahrzeuge§ 62
Verhalten auf dem Gebiet der Bahnanlagen§ 63
Beschädigen der Bahn und betriebsstörende Handlungen§ 64
Eisenbahnbedienstete§ 64a
Ordnungswidrigkeiten§ 64b
Siebter Abschnitt
Schlußbestimmungen
Übergangsregelung§ 65
Inkrafttreten§ 66
Anlagen
1Regellichtraum
2Ermittlung der Grenzlinie
3Ermittlung der Grenzlinie bei Oberleitung
4Gleisabstand
5-
6Räder und Radsätze
7Bezugslinie G1
8Bezugslinie G2
9Einschränkung der Fahrzeugmaße
10Zug- und Stoßeinrichtungen
11Freizuhaltende Räume an den Fahrzeugenden
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 5.4.2019 I 479

Hinweis: Änderung durch Art. 22 G v. 22.7.2026 I Nr. 224 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR215630967

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 59328e81ea92670c915ddb521709c5c35295c004f9583539f02ff0f74140524e

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