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EBeV 2022

Abschnitt 2 Überwachungsplan (zu § 6 des Gesetzes)

Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2021 und 2022

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Hinweis: Geändert durch Art. 2 V v. 20.2.2023 I Nr. 47

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR301600020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a1c0620f482048284bc5a0c1f4737791baaeb93cfcaf7dce59b7ac4111097b00

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