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EALG

Art 10

Gesetz über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen und über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage

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Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 38 G v. 22.9.2005 I 2809

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR262400994

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9b2d4e2a7f5439a1e02b6a5ae31168403b8bf912530234fe5b864a3fa8ca88ea

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