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I.

Anordnung über die Übertragung von Dienstposten der Wertigkeit A 15 mit Amtszulage im Bereich der Hauptabteilung 1/I (Patente I) und Hauptabteilung 1/II (Patente II) beim Deutschen Patent- und Markenamt

Auf Grund des Artikels 1 Absatz 1 Satz 2 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) wird der Präsidentin oder dem Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamtes widerruflich die Ausübung des Rechtes zur Übertragung von Dienstposten der Wertigkeit A 15 mit Amtszulage im Bereich der Gruppenleitungen und Beauftragten für Klassifikation und Dokumentation der Hauptabteilung 1/I (Patente I) und 1/II (Patente II) des Deutschen Patent- und Markenamtes übertragen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR062000010

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 70ffeb8e7846daa8d18928fc33465ddc95696b0a69de1043f423049f19bb3f3f

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