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DJStiftAnO

§ 1

Anordnung über die Errichtung der "Stiftung Demokratische Jugend"

Der Minister für Jugend und Sport errichtet aus Mitteln des ehemaligen zentralen "Kontos Junger Sozialisten" in Höhe von 20 Millionen DM die
"Stiftung Demokratische Jugend".
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: DDNR114730990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cc37300c195c45225eb51fcf055ba3996e9f74eb8119cf2de143586aed3baa16

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