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DigiManKflAusbV

§ 18Inkrafttreten

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Digitalisierungsmanagement und zur Kauffrau für Digitalisierungsmanagement

Diese Verordnung tritt am 1. August 2020 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR029000020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 062dcd062f863b99e471d00d4af165cad1e35107ac6806de19680a70b3be0bcd

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