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DienstRÄndG 5

Art 12Inkrafttreten

Fünftes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften

Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR009980984

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 94f1e2c3922356d54b6daafdd6c7fb41806af0ffd3f28982a32309fd2a119d36

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