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DeutschePostbankAGZustAnO 2006

(XXXX)

Anordnung zur Übertragung dienstrechtlicher Zuständigkeiten für den Bereich der Deutschen Postbank AG

Auf Grund des § 3 Abs. 2 Satz 4 des Postpersonalrechtsgesetzes wird die Befugnis, Beamtinnen und Beamte der Besoldungsordnung A zu ernennen und zu entlassen, dem Vorstand übertragen.
Die Anordnung tritt am 1. Mai 2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung zur Übertragung dienstrechtlicher Zuständigkeiten für den Bereich der Deutschen Postbank AG vom 3. Juli 2003 (BGBl. I S. 1335) außer Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR129200006

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0b2a3f10f207d2a6acd2a69cacee6fcddd3337cb85fbf457c3aae231ba95bc72

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