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DeutschePostAGDiszAnO 1995-11

I.

Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Post AG

Die Disziplinarbefugnisse der obersten Dienstbehörde in Verfahren gegen Ruhestandsbeamte der Deutschen Post AG werden der Leiterin beziehungsweise dem Leiter der Niederlassung übertragen, die Betreuungsstelle für den Ruhestandsbeamten ist. Dasselbe gilt für die Ruhestandsbeamten der früheren Deutschen Bundespost POSTDIENST.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR166800995

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 331e2c768f9172fe2926222ac8f102738fc4af80ee3be47f2f5c9bb22e2c2b54

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