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DesignV

Inhaltsübersicht

Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes

Abschnitt 1
Allgemeines
§  1Anwendungsbereich
§  2Formblätter
Abschnitt 2
Eintragungsverfahren
§  3Inhalt der Anmeldung
§  4Einreichung der Anmeldung
§  5Antrag auf Eintragung
§  6Angaben zum Anmelder, Vertreter und Entwerfer
§  7Wiedergabe des Designs
§  8Flächenmäßige Designabschnitte
§  9Erzeugnisangabe und Klassifizierung
§ 10Beschreibung zur Erläuterung der Wiedergabe
§ 11Angaben bei Inanspruchnahme einer Priorität
§ 12Teilung einer Sammelanmeldung
§ 13Weiterbehandlung der Anmeldung
§ 14Deutsche Übersetzungen
Abschnitt 3
Designregister, Verfahren nach Eintragung
§ 15Inhalt des Designregisters
§ 16Weitere Eintragungen in das Designregister
§ 17Eintragungsurkunde
§ 18Teilung einer Sammeleintragung
§ 19Angaben bei Erstreckung und Aufrechterhaltung
§ 20Verzicht auf das eingetragene Design
Abschnitt 4
Verfahren zur Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit
§ 21Antragstellung
§ 22Verfahrensgrundsätze
Abschnitt 5
Internationale Eintragungen
§ 23Stellungnahme zur Schutzverweigerung bei internationalen Eintragungen
§ 24(weggefallen)
§ 25Nachträgliche Schutzentziehung
Abschnitt 6
Schlussvorschriften
§ 26Aufbewahrung der Wiedergabe des Designs
§ 27Übergangsregelungen
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 24.6.2026 I Nr. 193

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR001810014

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a9abd75b4770d61d8d9b76457ec06e0f90c26e4bdaca399f673bd2b109d4eeb2

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