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Bekanntmachung über die Außerkurssetzung der im Beitrittsgebiet noch gültigen Umlaufmünzen der ehemaligen DDR zu 1, 5, 10, 20 und 50 Pfennig

Gemäß Artikel 1 Abs. 4 der Anlage I des Vertrages über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion vom 18. Mai 1990 werden die im Beitrittsgebiet noch gültigen Umlaufmünzen der ehemaligen DDR in der Stückelung von 1, 5, 10, 20 und 50 Pfennig mit Wirkung vom 1. Juli 1991 außer Kurs gesetzt. Die Münzen verlieren damit ihre Gültigkeit. Sie werden aber noch bis zum 30. September 1991 von der Staatsbank Berlin und deren Filialen und Zweigstellen sowie den Kassen der Deutschen Bundespost und der Deutschen Bundesbank im Beitrittsgebiet zum Nennwert in andere gesetzliche Zahlungsmittel der Bundesrepublik Deutschland umgetauscht; alle übrigen Kreditinstitute im Beitrittsgebiet wurden gebeten, ebenso zu verfahren.
Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.

Der Bundesminister der Finanzen
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR012000991

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9e6ac13a86a48f89abbb504cc4d7241ab35a4cd5ba56f85f1a27cd0da59a22d7

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