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I.

Anordnung zur Durchführung der Bundesdisziplinarordnung für die Deutsche Bibliothek

Für die Beamten der Deutschen Bibliothek sind im Sinne der Bundesdisziplinarordnung Einleitungsbehörden:
1.
für den Generaldirektor der Deutschen Bibliothek und den Direktor bei der Deutschen Bibliothek (als ständigen Vertreter des Generaldirektors):
der Bundesminister des Innern,
2.
für die übrigen Beamten der Deutschen Bibliothek:
der Generaldirektor der Deutschen Bibliothek.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR002340970

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 663ddae9409b35247da82da64e06a77309365affcb75ba81e417ee1c573c2374

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