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DBALTUNotV

§ 3Anwendung

Verordnung zur Umsetzung der Notifizierung zur Anwendung der Anrechnungsmethode bei bestimmten Einkünften nach dem deutsch-litauischen Doppelbesteuerungsabkommen

Diese Verordnung ist erstmals auf Steuern anzuwenden, die für Zeiträume ab 1. Januar 2026 erhoben werden.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1740B0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 73bc32fa8870ddcb572fa621caf85523c089f182f91929990ca5ffff32e20089

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