DBALTUNotV
Allgemeine Hinweise
Fußnoten und Hinweise der Quelle
(+++ Textnachweis ab: 30.12.2025 +++)Die V wurde als Artikel 1 der V v. 19.12.2025 I Nr. 372 von der Bundesregierung und vom Bundesministerium der Finanzen nach Anhörung der Bundessteuerberaterkammer mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Sie ist gem. Art. 15 Abs. 1 dieser V am 30.12.2025 in Kraft getreten.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR1740B0025
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 73bc32fa8870ddcb572fa621caf85523c089f182f91929990ca5ffff32e20089