Zum Gesetzesinhalt

DBAG SAU

Art 3

Gesetz zu dem Abkommen vom 8. November 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Saudi-Arabien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen von Luftfahrtunternehmen und der Steuern von den Vergütungen ihrer Arbeitnehmer

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 6 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR078220008

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e0150179b4a9a3b4f5709a69078a7cfdfe9a04037f7c5a021813b653d0ef44d2

XML-Quelle beim Herausgeber