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DBAG BOL

Art 1

Gesetz zu dem Abkommen vom 30. September 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bolivien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Dem in Königswinter/Petersberg am 30. September 1992 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bolivien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie dem dazugehörigen Protokoll vom selben Tag und dem Notenwechsel vom 30. Juli 1993/12. August 1993 wird zugestimmt. Das Abkommen, das Protokoll und der Notenwechsel werden nachstehend veröffentlicht.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR108620994

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9a5d4070e674745d870c8524998ce49468eefbac1408e571c87f7fb648ac5f30

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