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DBACHE1971Prot1992G

Art 1

Gesetz zu dem Protokoll vom 21. Dezember 1992 zu dem Abkommen vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Dem in Bern am 21. Dezember 1992 unterzeichneten Protokoll zu dem Abkommen vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und Vermögen (BGBl. 1972 II S. 1021) in der Fassung des Protokolls vom 17. Oktober 1989 (BGBl. 1990 II S. 766) und dem Verhandlungsprotokoll vom 18. Dezember 1991 wird zugestimmt. Das Protokoll und das Verhandlungsprotokoll werden nachstehend veröffentlicht.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR188620993

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bade16b026bd2d41dcec2f396c45bf147cc9b5a11a2fc09071391a3473ee251d

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