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DBAbkG ARM

Allgemeine Hinweise

Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juni 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 28.7.2017 +++)


Abkommen in Kraft gem. Bek. v. 8.12.2017 II 1560 am 23.11.2017
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR107720017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 57fbc7f3ff1f425f337edc9b26892633d4b54a8ad44c10a08d99e4c6c0dfaf81

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