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DarlVermV

Allgemeine Hinweise

Verordnung über Darlehensvermittlung

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 1.8.2026 +++)

Die V wurde als Artikel 1 der V v. 28.7.2026 I Nr. 229 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Zustimmung des Bundesrats erlassen. Sie tritt gem. Art. 4 dieser V am 1.8.2026 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0E50B0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c11cef0cc6a25ffdddd23a282203789eb9f1678dacf0656224ba23ba562791bf

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