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CSCG

Art 1

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 2. Dezember 1972 über sichere Container

Dem in Genf am 5. Dezember 1972 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Internationalen Übereinkommen vom 2. Dezember 1972 über sichere Container (CSC) wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird mit seinen Anlagen nachstehend veröffentlicht.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 2.3.2023 I Nr. 56

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR202530976

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 10f2c01e464063c0011c6973ad5dd8c6227fd96e8e80d1b7f3230c8050ea5088

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