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COV19VorsorgV

§ 4Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung und auf Präexpositionsprophylaxe gegen COVID-19

(1) Diese Verordnung tritt am 8. April 2023 in Kraft.
(2) § 1 tritt am 29. Februar 2024 und § 3 tritt am 30. Juni 2024 außer Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0600A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c199eb1b4c603b35c334bca2d26a7917d3d77cfa19c90b2765881b6c1f03acbe

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