Zum Gesetzesinhalt

COV19VorsorgV

Allgemeine Hinweise

Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung und auf Präexpositionsprophylaxe gegen COVID-19

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 8.4.2023 +++)

Gem. § 4 Abs. 2 dieser V tritt § 1 am 29.2.2024 und § 3 am 30.6.2024 außer Kraft
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0600A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c199eb1b4c603b35c334bca2d26a7917d3d77cfa19c90b2765881b6c1f03acbe

XML-Quelle beim Herausgeber