ChirMechMstrV
§ 8Gliederung, Prüfungsdauer und Bestehen des Teils II
- 1.
- Fertigungstechnik,
- 2.
- Auftragsabwicklung,
- 3.
- Betriebsführung und Betriebsorganisation.
- 1.
- FertigungstechnikDer Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, fertigungstechnische Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte in einem Chirurgiemechanikerbetrieb zu bearbeiten; dabei soll er berufsbezogene Sachverhalte analysieren und bewerten; bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter Buchstabe a bis i aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
- a)
- Lösungen für Problemstellungen im Bereich der chirurgiemechanischen Fertigungstechnik erarbeiten, bewerten und korrigieren,
- b)
- Aufbau, Verwendung und Behandlung chirurgischer Instrumente, Geräte und Implantate unter Berücksichtigung der Anatomie unterscheiden und medizinischen Fach- und Einsatzgebieten zuordnen, insbesondere für Sterilisation, Endoskopie, Ultraschalltechnik, Hochfrequenz-Chirurgie und Lasertechnik,
- c)
- Informationen für die Fertigungsplanung und den Fertigungsprozess beurteilen, Werkstoffe, Werkzeuge und Maschinen den entsprechenden Fertigungstechniken zuordnen und auswählen,
- d)
- Skizzen und Zeichnungen erstellen, lesen und beurteilen,
- e)
- Arten, Eigenschaften und Bezeichnungen von Werk- und Hilfsstoffen unterscheiden sowie Verwendungs- und Verarbeitungsalternativen zuordnen,
- f)
- technische Prüfungen planen; Prüf- und Betriebsmittel unterschiedlichen Fertigungs-, Füge- und Prüfverfahren zuordnen sowie Anwendungsbereiche unterscheiden,
- g)
- Lösungen für Probleme der Werkstoffbe- und -verarbeitung sowie des Fügens erarbeiten und bewerten,
- h)
- Bearbeitungsprogramme für gesteuerte Maschinen erarbeiten, bewerten und optimieren,
- i)
- Verfahren der Oberflächenbehandlung, insbesondere Wärmebehandlung, sowie des Korrosionsschutzes unterscheiden und Verwendungszwecken zuordnen;
- 2.
- AuftragsabwicklungDer Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, Auftragsabwicklungsprozesse, auch unter Anwendung branchenüblicher Software, erfolgs-, kunden- und qualitätsorientiert zu planen, deren Durchführung zu kontrollieren und sie abzuschließen; bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter Buchstabe a bis h aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
- a)
- Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstellen,
- b)
- Angebotsunterlagen erstellen und Angebote auswerten, Angebotskalkulation durchführen,
- c)
- Methoden und Verfahren der Arbeitsplanung und -organisation unter Berücksichtigung der Fertigungs- und Instandsetzungstechnik, des Einsatzes von Material, Geräten und Personal bewerten, dabei qualitätssichernde Aspekte darstellen sowie Schnittstellen zwischen Arbeitsbereichen berücksichtigen,
- d)
- berufsbezogene rechtliche Vorschriften und technische Normen sowie allgemein anerkannte Regeln der Technik anwenden, insbesondere Haftung bei der Herstellung, der Instandhaltung und bei Dienstleistungen beurteilen,
- e)
- technische Arbeitspläne erarbeiten sowie vorgegebene Arbeitspläne bewerten und korrigieren,
- f)
- auftragsbezogenen Einsatz von Material, Maschinen und Geräten bestimmen und begründen,
- g)
- Unteraufträge vergeben und kontrollieren,
- h)
- Mengen ermitteln und berechnen, Vor- und Nachkalkulation durchführen;
- 3.
- Betriebsführung und BetriebsorganisationDer Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben der Betriebsführung und Betriebsorganisation unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorschriften, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationssystemen, wahrzunehmen; bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter Buchstabe a bis i aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
- a)
- betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen; Arbeitspositionen zu Angebotspaketen zusammenfassen und Preise kalkulieren,
- b)
- betriebliche Kostenstrukturen überprüfen, betriebliche Kennzahlen ermitteln,
- c)
- Marketingmaßnahmen zur Kundenpflege und zur Gewinnung neuer Kunden vor dem Hintergrund technischer und wirtschaftlicher Entwicklungen erarbeiten,
- d)
- betriebliche Kennzahlen anhand vorgegebener Schemata ermitteln und nutzen,
- e)
- betriebliches Qualitätsmanagement planen und darstellen,
- f)
- Aufgaben der Personalverwaltung wahrnehmen; den Zusammenhang zwischen Personalverwaltung sowie Personalführung und -entwicklung darstellen,
- g)
- betriebsspezifische Maßnahmen zur Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen entwickeln; Gefahrenpotenziale beurteilen und Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und -beseitigung festlegen,
- h)
- Betriebs- und Lagerausstattung planen und darstellen,
- i)
- Chancen und Risiken betrieblicher Kooperationen darstellen und beurteilen.
- 1.
- ein Handlungsfeld mit weniger als 30 Punkten bewertet worden ist oder
- 2.
- nach durchgeführter Ergänzungsprüfung zwei Handlungsfelder jeweils mit weniger als 50 Punkten bewertet worden sind.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 56 V v. 18.1.2022 I 39
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR173100006
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a19f2d503dd69dadce4e4c77931d4360a7806dfcad18f51757a573bac4e9aeab