ChemG§28Bek97
(XXXX)
Bekanntmachung zu § 28 des Chemikaliengesetzes
Das Königreich Norwegen hat mit Wirkung vom 1. Juli 1996 die Richtlinie 92/32/EWG des Rates vom 30. April 1992 zur siebten Änderung der Richtlinie 67/548/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe in nationales Recht umgesetzt.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR080100997
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 290bc060781bec5493fba2b270ab5880300e125b0a5ee70cb08943a0cdbc49da