ChemG§28Bek95
(XXXX)
Bekanntmachung zu § 28 des Chemikaliengesetzes
Das Fürstentum Liechtenstein hat mit Wirkung vom 1. Mai 1995 die Richtlinie 92/32/EWG des Rates vom 30. April 1992 zur siebten Änderung der Richtlinie 67/548/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe in nationales Recht umgesetzt.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR077600995
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b5f5041b0d4c23bbd203ad6272ad303a5ef0c7ad584ca6c9d271472e6a3141c2