ChemFachAusbV
Allgemeine Hinweise
Verordnung über die Berufsausbildung zur Produktionsfachkraft Chemie
Fußnoten und Hinweise der Quelle
(+++ Textnachweis ab: 1. 8.2005 +++)Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 25 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule werden als Beilage zum Bundesanzeiger veröffentlicht.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR090600005
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 13b598c7e64fe81cb7470ce073770403cfb0f698b70e6f373d2b91fac7d39c89