Zum Gesetzesinhalt

BwSchutzG

Allgemeine Hinweise

Gesetz zur Stärkung des personellen Schutzes in der Bundeswehr

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 16.01.2026 +++)

Das G wurde als Artikel 2 des G v. 9.1.2026 I Nr. 7 vom Bundestag beschlossen. Es tritt gem. Art. 17 Abs. 1 dieses G am 16.1.2026 in Kraft. Abweichend hiervon tritt Abschn. 1 Unterabschn. 1 Titel 1 gem. Art. 17 Abs. 2 am 1.7.2026 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0070C0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6902a373cd4f6010790336fff62d0fd93d92d487ef4667dc7ab6e0f6704379d3

XML-Quelle beim Herausgeber